Synode aktuell Frühjahr 2023

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Vom 24.-25. März 2023 tagte die Landessynode im Hospitalhof in Stuttgart. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl hielt seinen ersten Bischofsbericht. Mit Spannung wurden in den Gemeinden vor allem die Beschlüsse zum PfarrPlan 2030 erwartet sowie die Mittelfristige Finanzplanung. Zum ersten Mal in der Legislaturperiode 16. Landessynode gab es vor Ort einen Schwerpunkt-Halbtag zum Thema „Kirche in guter Verfassung?“.

Bericht des Landesbischofs

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl gab Einblick in persönliche Begegnungen in und außerhalb der Kirche. Dabei unterstrich er die Bedeutung der Ehrenamtlichen. Als Aufgaben formulierte Gohl unter anderem die Stärkung der Gemeinden und die Weiterentwicklung des Pfarrdienstes, die Gestaltung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt in der Kirche und eine ausgewogene Friedensethik angesichts eines Krieges in Europa.

In seinem Votum für die Lebendige Gemeinde (LG) dankte Steffen Kern all denen, die über die Berufsbegleitende Ausbildung in den Pfarrdienst (BAiP) gekommen sind. „Sie tun einen wertvollen, qualitativ hochwertigen Dienst und sind ein Segen für unsere Kirche.“ Das mache Mut, die Frage alternativer Zugänge unbedingt weiterzuverfolgen. Das Ziel könne nicht sein, Zugänge zum Pfarrdienst zu reglementieren, sondern junge Menschen für die Arbeit in der Kirche zu gewinnen. Ergänzend dankte Siegfried Jahn (LG) für das differenzierte Wort zur friedensethischen Diskussion. Die kirchliche Debatte müsse der Demokratie den Rücken stärken. Rainer Köpf (LG) unterstrich die Bedeutung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt. Die Kirche müsse auch im öffentlichen Bewusstsein ein Schutzraum sein, in dem sich Menschen sicher fühlen.

PfarrPlan 2030 rechnet mit großen Einschnitten 

Nach Beschlusslage bleiben 900 Gemeindepfarrstellen und 178 Sonderpfarrstellen zur Verfügung. Immerhin 42 Stellen mehr als ursprünglich geplant. Genau diese 42 Stellen müssen jedoch sowohl finanziert als auch besetzt werden können. Darum bleibt die LG bei der Forderung, Zugänge über staatlich anerkannte theologische Hochschulen in den Pfarrdienst zu berücksichtigen. In der Aussprache warb Christoph Lehmann (LG) sowohl für die Zugänge über staatlich anerkannte theologische Hochschulen als auch über eine klare Neuausrichtung des Studiums an den theologischen Fakultäten. Die theologische Vielfalt sei keineswegs gegeben, und es gebe keine Stellen für Ökumene, Interkulturelle Arbeit und Weltmission an der Fakultät Tübingen. Hier sei etwa die Kompetenz an der „Internationalen Hochschule Liebenzell“ deutlich höher einzuschätzen. Matthias Hanßmann betonte im Votum für die LG die Notwendigkeit zur echten Demut zukünftiger Machbarkeiten und warb für den Versuch, kleine Gemeinden ohne Pfarrer auf Antrag hin „zum Fliegen zu bringen“. Formal gehe es um die Erprobung einer sogenannten „Ehrenamtskirche“.

Mittelfristige Finanzplanung und Eckwerteplanung

Jeweils im Frühjahr beschließt die Landessynode die Eckwerteplanung. Es handelt sich um eine Fünf-Jahres-Prognose, in der die Einnahmen und Ausgaben der Landeskirche vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung dargestellt werden. Oberkirchenrat Dr. Antoine, kommissarische Leitung Dezernat 7, und der Vorsitzende des Finanzausschusses, Tobias Geiger (LG), stellten das Zahlenwerk vor. Im vergangenen Jahr übertrafen die Kirchenaustritte zum ersten Mal die Sterbefälle und der Mitgliederverlust ist auf den Rekordwert von 2,56 % gestiegen. Tobias Geiger mahnte an, aktiv die Verbindung zu distanzierten Mitgliedern zu suchen: „Wir haben doch als Kirche eine Mission, wir sind zu den Menschen gesandt.“ Die Ausgaben der Landeskirche können in den kommenden Jahren nur durch Rücklagenentnahme finanziert werden, hier muss der eingeschlagene Sparkurs weiterverfolgt werden. Bei den Kirchengemeinden ist aktuell ein Sonderverteilbetrag von 5 Mio. € geplant, um die erhöhte Inflation abzumildern.

Schwerpunkthalbtag „Kirche in guter Verfassung?“

Welches Kirchenbild verbirgt sich hinter der Verfassung der Württembergischen Landeskirche? – So lautete die Leitfrage des Schwerpunkthalbtages, moderiert von Christoph Müller (LG), Vorsitzender des Rechtsausschusses. In zwei Referaten und mehreren Gesprächsrunden wurde diskutiert, wer die Kirche letztlich leitet – Bischof, Synode oder Verwaltung –, und wie deutlicher werden kann, dass die Kirchengemeinden die Basis der Landeskirche sind. Von außen wirken Synode und Kirchenleitung wie Parlament und Regierung eines säkularen Staates. Denkt man an den geistlichen Charakter von Kirche, steht über allem das Ringen um Gottes Willen. Eine Kirchenverfassung hat die Aufgabe, diesen geistlichen Aspekt zu bewahren. In mehreren Voten betonten Synodale der LG, dass eine Parlamentarisierung der Landessynode den gemeinsamen Weg gefährden würde.

Aktuelle Stunde 

Im Rahmen der Aktuellen Stunde beschäftigten sich die Synodalen vor dem Hintergrund des kürzlich veröffentlichten Berichts des Weltklimarats zu den Folgen des Klimawandels mit der Frage, wo unsere Kirche steht. Mehrere LG-Synodalen betonten, dass die Freude an und das Staunen über Gottes Schöpfung motiviere, diese zu bewahren. Markus Ehrmann (LG) bekräftigte angesichts der christlichen Botschaft, dass Kirche vor allem etwas zum „Warum“ des Klimaschutzes zu sagen habe. Schließlich wüssten wir Christen darum, dass Gott die Welt in seiner Hand hält. Darum wäre es falsch, Ängste vor dem Weltuntergang zu schüren.

Was sonst noch wichtig war

Um auch in der Landessynode internationale christlichen Gemeinden in Württemberg zu beteiligen, wurde beschlossen, zwei Vertreter des internationalen Konvents christlicher Gemeinden in Württemberg (IKCGW) in die Landessynode als Mitglieder mit Rederecht und ohne Stimmrecht hinzuzuwählen. Der Internationale Konvent wird Personen aus seiner Mitte vorschlagen.

 

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