Sommertagung der Synode

Von Donnerstag, 4. Juli bis Samstag, 6. Juli 2019 tagte die Landessynode in Stuttgart. Mittelfristige Finanzplanung, Personalstrukturplanung, die Projektion „Kirche 2060“ und jede Menge Gesetzesentwürfe standen im Mittelpunkt.

Entscheidungen zu Beginn und am Ende des Lebens

Oberkirchenrat Kaufmann erklärte für die kirchliche Diakonie den Wert allen von Gott-geschenkten Lebens. Er sprach sich dafür aus, werdendes Leben mit prognostizierten Behinderungen nicht als abzulehnendes „Risiko“ einzustufen, sondern als Kirche und Gesellschaft alles zu tun, um werdende Eltern bei diesen besonderen Herausforderungen zu unterstützen und nicht zu verunsichern.

Wie gehen wir mit den Schwächsten um?

Ute Mayer, Weil der Stadt – Foto: Sabine Schreiber Fotografie

Tabea Dölker fragte für die LG: „Wie gehen wir mit den Schwächsten um?“ Sie stellte in den Raum: Wann beginnt gelebte Inklusion? Und sie wandte sich gegen jede Form von Pränatal-Test, der den Hauch von Selektionsverdacht habe. Es gebe von daher kein überzeugendes Argument für die Kassenfinanzierung solcher Tests. Ute Mayer ergänzte: „Inklusion gilt auch im Mutterleib. Inklusion beginnt im Mutterleib.“ Sie dankte den Familien mit behinderten Kindern, die ihren Alltag mit ganz hohem Engagement leben.

Langfristige Projektion Kirchenmitgliedschaft: „Kirche im Umbruch. Kirche 2060“

Fabian Peters vom Forschungszentrum Generationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg stellte, speziell auf Württemberg zugeschnitten, die Projektion vor, nach der wir als Kirche bis 2060 die Hälfte unserer Mitglieder verlieren, nicht allein durch den demografischen Wandel, sondern ca. 50% durch beeinflussbare Faktoren.

Besonders auffällig ist für Peters das Austrittsverhalten der 18-30-Jährigen. Er fragte danach, was Kirche hier tun könne.

Ralf Albrecht machte für die LG darauf aufmerksam, dass der Pietismus als Reformbewegung ganz langfristig entscheidende Impulse zur Kirchenerneuerung gegeben habe und geben könne.

Dekan Ralf Albrecht, Nagold, gehört zur Leitung des Gesprächskreises

Zusammengefasst sei dies in einem Reformvorwort aus dem 17. Jahrhundert von Philipp Jakob Spener immer noch hochaktuell: „Sehen wir in die Heilige Schrift, so haben wir nicht zu zweifeln, dass Gott noch einen besseren Zustand seiner Kirchen hier auf Erden versprochen hat.“ (Pia Desideria von 1675, Einleitung). Daraus leitet Spener wegweisende Vorschläge ab: BibelBegegnung – die Bibel unter die Leute. BasisBeteiligung – die besondere Wertschätzung und Förderung des Ehrenamts. GlaubensPraxis – den Glauben authentisch im Alltag leben. StreitNachlass – religiöse Streitigkeiten vermeiden und neu die gemeinsame Christusorientierung suchen. AusbildungsReform – miteinander Pfarrdienstprofile, besonders unter Beteiligung der kommenden Generation, zu entwickeln, die auf unterschiedliche Zielgruppen missionarisch zugehen werden. HerzPredigt – Verkündigung, die aufbauend nicht nur Kopf, sondern auch Herz und Seele erreicht.

Ulrich Hirsch ergänzte: „Lassen wir uns nicht von Schreckensszenarien verunsichern. Schauen wir darauf, wie Jesus mit seinen Jüngern die Zukunft angeschaut hat. Er hat die Ängstlichen beauftragt: Geht hin in alle Welt!“

Personalgemeinden im Kirchenbezirk

Matthias Hanßmann, Pfarrer in Enzweihingen, ist Vorsitzender des Strukturausschusses

Das Gesetz soll ermöglichen, was es in der Landeskirche seit Längerem schon gibt und geben soll, besondere Formen von gemeindlichem Leben, die ihren Mittelpunkt in einem regelmäßigen Gottesdienst neben den Hauptgottesdiensten der örtlichen Kirchengemeinden haben. Als gewachsene eigene Gruppe haben sich solche „Gemeinden“ längst strukturell verfestigt Die hier mitarbeitenden Gemeindeglieder sehen sich häufig als besondere Gemeinde mit Mitgliedern über die Grenzen der Ortskirchengemeinde hinaus.

Eine Bezirkspersonalgemeinde dockt sich beim Kirchenbezirk an, personell, finanziell und strukturell, ohne deshalb den PfarrPlan zu betreffen oder an der Kirchensteuer finanziell Anteil zu bekommen.

Mittelfristige Finanzplanung

Oberkirchenrat Dr. Kastrup bezeichnete die Entwicklung der Kirchensteuer als stabil (Plus von 3,8 %). Jedoch ließen sich Warnsignale aus der Wirtschaft und Risiken aufgrund der weltpolitischen Lage wahrnehmen. Deshalb gelte es, „frühzeitig Rücklagen aufzubauen, um die nachhaltige Perspektive mit Gestaltungsräumen auch in ferneren Jahren zu sichern“. Als wichtigsten Einzelmaßnahmen und Pakete über 1 Mio. € nannte er u. a. die gezielte kirchliche Ansprache junger Erwachsener durch attraktivere Angebote, die Verbesserung der eigenen Kommunikation durch die Umstrukturierung und Neuausrichtung des Medienhauses sowie das Flüchtlingspaket IV mit dreimal 2 Mio. € für die Jahre 2021-2023 zur Anschlussfinanzierung der Fachkräfte in den Kirchenbezirken.

Michael Fritz aus Kornwestheim, Vorstandsmitglied einer Sparkasse, ist Vorsitzender des Finanzausschusses

Laut dem Vorsitzenden des Finanzausschusses, Michael Fritz (LG), verdichten sich die Anzeichen, dass der konjunkturelle Höhepunkt überschritten sei. Eindrücklich wies er auf die Herausforderung hin: „Kirche mit 1,5 Mio Mitgliedern kann nicht dieselbe Struktur finanzieren wie eine Kirche von 2,5 Mio Mitgliedern.“ Jede Generation müsse ihre laufenden Versorgungsverpflichtung möglichst selbst lösen. Im Zuge der Nachhaltigkeit müsse überlegt werden, ob eine langfristige Versorgungsverpflichtung der Beamtenversorgung noch das richtige Modell sei. Grundsätzliche unterstreiche die gute Kassenlage heute die hohe Verpflichtung, sich jetzt um die Versorgung der in den kommenden zehn Jahren in den Ruhestand wechselnden Jahrgänge zu kümmern.

Dr. Martin Brändl stellte im Rahmen des Gesprächskreisvotums der Lebendigen Gemeinde den Antrag, für das Haushaltjahr 2020 den Verteilbetrag an Kirchengemeinden anstatt um 3% um 4% zu erhöhen, um auch im Bereich der Kirchengemeinden einen Teil dieser Vorsorgemöglichkeiten mit anzusiedeln.

Weiteres in Stichworten:

  • Für Kindergärten hat die Landessynode zusätzliche Mittel für die kirchlichen Aufwendungen in dieser Arbeit zur Verfügung gestellt – 1.000 € im Jahr pro Kindergartengruppe. Dieser Fördertopf soll beim Ausgleichstock angesiedelt werden. Durch diese Förderung sollen nicht die weiteren Kostenträger entlastet werden, sondern das spezielle ev. Profil gefördert werden. Der Finanzausschussvorsitzende Michael Fritz schaute zurück auf eine lange Debatte, „in der mir ganz neu bewusst geworden ist, welchen Schatz und welche spezifisch volkskirchliche Chance die Kindergartenarbeit in unserer Landeskirche darstellt.“
  • Oberkirchenrat Wolfgang Traub stellte in der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst die aktuellen Zahlen vor. Im Basisjahr 2018 befinden sich insgesamt 2.009 Personen in unserem Dienst. Davon sind 169 Personen beurlaubt bzw. freigestellt. Höchste erwartete Gemeindegliederzahl pro Pfarrstelle soll im Jahr 2030 bei durchschnittlich 1763 liegen. Mittelfristig steht weiter das ganz hohe Problem vor uns, die Kosten des Pfarrdienstes im Vergleich zu allen anderen Ausgaben der Kirche nicht zu hoch werden zu lassen. Besonders sind sehr hohe finanzielle Belastungen im Blick auf die Ruhestandsgehälter zu erwarten. Hier muss heute schon sehr maßvoll vorgesorgt und Geld zurückgelegt werden, um nicht die Probleme massiv auf die Zukunft zu verschieben.
  • In der „Aktuellen Stunde“ stellte sich die Landessynode hinter die Seenotrettung im Mittelmeer als klares Zeichen christlicher Nächstenliebe und Christenpflicht. Franziska Stocker-Schwarz verwies dabei auf die humanitäre und christliche Hilfe, die durch Schiffe von NGO-Organisationen wie OM (Logos Hope etc.) schon lange geleistet wird. Ulrich Hirsch nannte die Partnerkirchen und -gemeinden in Europa und Afrika, die vor-Ort-Hilfe leisten und auch Fluchtursachen mit bekämpfen.

Bericht: Andrea Bleher / Ute Mayer / Ralf Albrecht