„Denn siehe, ich will einen neuen Himmel und eine neue Erde schaffen, dass man der vorigen nicht mehr gedenken und sie nicht mehr zu Herzen nehmen wird. Freuet euch und seid fröhlich immerdar über das, was ich schaffe“ (Jesaja 65,17+18). Das ganz, ganz große Verheißungswort bildete den gottesdienstlichen Vorspruch und Rahmen für die diesjährige Herbstsynode der Evangelischen Landeskirche von 26. –29. November 2018 in Stuttgart. Und das Kirchenparlament debattierte rund um die Fragen von Strategie, Haushalt und Zukunft des Pfarrdienstes, wie mitten im Alten Neues aufbricht – durch Gottes Schaffenskraft.

Strukturen 2024plus

Mithilfe eines externen Beratungsunternehmens (PricewaterCoopers) werden derzeit die kirchlichen Verwaltungsstrukturen untersucht und die Frage nach der Zukunftsfähigkeit gestellt. Dabei liegen nun die ersten Zwischenergebnisse vor, die eine Zusammenfassung von Verwaltungseinheiten auf mittlerer Ebene vorschlägt.

Direktor Werner (Ev. Oberkirchenrat) warb für diesen Prozess und sagte zu, gerade die Verwaltungsstrukturen vor Ort sensibel anzuschauen – u. a. bei einem Fachtag „Lokale Ebene neu gedacht“ am Montag, 04. Februar 2019 im Oberkirchenrat. Es braucht angemessene Verwaltungsstrukturen in der Fläche.

Die mit entscheidende Frage bleibt: Wer ist Trägerin der Stärkung der mittleren Ebene? Oberkirchenrat oder Zweckverband der Kirchengemeinden? Matthias Hanßmann von der „Lebendigen Gemeinde“ sprach sich für einen Zweckverband der Kirchengemeinden aus.

Und wie groß soll der Regionenbereich sein, der sich verwaltungstechnisch zusammenschließt? Wichtig wird sein, zwischen Ballungsräumen und ländlichen Räumen zu unterscheiden. Und die hoch engagierten Nebenamtlichen (Kirchenpflege, Sekretariat) nicht zu demotivieren, sondern die Professionalisierung voranzutreiben. Dabei hat die „Lebendige Gemeinde“ seither immer das Freiwilligkeitsprinzip der Gemeinden und ihre Selbstständigkeit als Körperschaft öffentlichen Rechts hochgehalten. Ulrich Hirsch betonte: „Kirche nah bei den Menschen, das war immer unser Prinzip. Wir dürfen Kirche in der Fläche nicht aufgeben. Kirche bleibt im Dorf – ist es noch so?“ Die Digitalisierung gebe hier neue Möglichkeiten, Arbeitsplätze dezentral zu organisieren und doch zu vernetzen.

Strategische Planung

Landesbischof Dr. July und Direktor Werner stellten die strategische Planung 2019 vor. Sie betonten dabei, dass die Ziele 2019 in großer Kontinuität zu den seitherigen langjährigen Schwerpunkten stehen:

  1. Zukunftsfähige Strukturen für die Landeskirche schaffen.
  2. Die Landeskirche entfaltet auch in einer digitalen Welt Relevanz für das Leben von Menschen und ist in der digitalen Welt präsent.
  3. Steigerung der Attraktivität als Dienstgeber (Pfarrdienst, Diakonat, Religionspädagogen, Verwaltungsmitarbeitende).
  4. Die Landeskirche ist in der Öffentlichkeit präsent und spricht Menschen mit ihrem Angebot an.
  5. Die Landeskirche lebt eine Willkommenskultur, die Menschen zum Glauben einlädt.
  6. Gelebter Glaube zeigt sich in diakonischem Wirken.
  7. Die Landeskirche ist verlässlicher Bildungspartner.

Die jährlichen kirchlichen Austrittszahlen machen der Kirche zu schaffen. Und dem allem sei entgegenzutreten mit perspektivisch evtl. weniger Personal und Geld. Der Wandel von der „Mehrheitskirche“ zur „Minderheitskirche“ mit ihrem Rückgangsszenarium bleibt eine hohe Herausforderung.

Gesprächskreisvotum von Prisca Steeb zur Strategischen Planung

Kirchenmitgliedschaftsuntersuchungen zeigen, wie wichtig Erreichbarkeit und direkte Kommunikation vor Ort ist. Damit stellt sich die Frage, wie wichtig die hohe Anzahl der Projekte ist. Brauchen wir nicht stattdessen eine bewusste Begrenzung von Projekten – und wie wird dies theologisch geprüft? Im Licht folgenden Bibelwortes wurde diese Frage im OKR-Kollegium behandelt: „Seid allezeit bereit zur Verantwortung vor jedermann, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die in euch ist“ (1. Petrus 3,15). Die Reformation eröffnete eine neue Konzentration auf das Wesentliche des Glaubens und damit eine neue Entlastung – und nicht der ständige Druck: „Wenn Ihr Euch nur bemüht, dann …“. Weniger ist mehr.

Für die „Lebendige Gemeinde“ setzte Prisca Steeb, die jüngste Synodale, folgende Akzente u. a.: „Wir drehen uns als Kirche viel um uns selbst.“; „Dort, wo Beziehung da ist, da wächst die Kirche.“; „Durch ehrenamtliche Mitarbeit wird die Identifikation mit Kirche verstärkt.“; „Als Kirche sind wir in der Wertediskussion wichtige Bildungspartner.“; “Die Digitalisierung nutzen, um vom Glauben zu reden.“

Haushalt 2019

Finanzdezernent Dr. Kastrup zeigte mit vielen eindrücklichen Statistiken und Argumenten auf, dass die Ev. Landeskirche in Württemberg bei ihren Kirchensteuereinnahmen ein „Plateau“ erreicht hat. Evtl. Kirchensteuerrückgänge auszugleichen im Blick auf hoffentlich noch weiter auszuschüttende Budgetsteigerungen der kommenden Jahre, ist damit fast nicht möglich.

Dabei hat die Landeskirche deutliche Vorsorge getroffen, denn die dringende Notwendigkeit des Rücklagenaufbaus erweist Kirche als Institution, die sehr nachhaltig arbeitet. Ein wesentlicher Teil der Glaubwürdigkeit von Kirche hängt daran, dass sie ihre langfristigen Verpflichtungen garantiert.

Hierbei ist besonders der Pfarrdienst betroffen, der etwa die Hälfte der Finanzaufwendungen ausmacht. Diese langfristigen Verpflichtungen sollten möglichst schnell aus Rücklagen getragen werden – dies wäre im Blick auf die Generationen gerecht. Aus den jeweils laufenden Haushaltsjahren sollten dann nur die Kosten für aktive Pfarrarbeit getragen werden.

Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses

Michael Fritz, Vorsitzender des Finanzausschusses

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Michael Fritz (LG), resümierte: Hiermit „verabschieden wir erneut einen Haushalt, der sehr solide gebaut ist. Einen Haushalt, der uns eine Vielzahl von laufenden Projekten ermöglicht; einen Haushalt, der uns ermöglicht, größere Summen für die Risikovorsorge zurückzulegen; einen Haushalt, der nochmals höhere Kirchensteuereinnahmen erwarten lässt. Selbstverständlich ist das nicht. Und mittelfristig werden die beschriebenen Entwicklungen auch unseren Haushalt erreichen. Und deshalb sind wir vor allem eines – dankbar für die Mittel, die uns erneut in so reichem Maße zur Verfügung stehen. Dankbar für Gestaltungsspielräume, dankbar für gut gefüllte Rücklagen. Wir haben eine hohe Verantwortung, sorgsam mit den uns anvertrauten Mitteln umzugehen. Sie sind uns anvertraut von unseren Kirchensteuerzahlenden, vom Staat, von anderen Partnern.“

Gesprächskreisvotum zum Haushalt 2019 von Michael Schneider

Gesprächskreisvotum zum Haushalt 2019 von Michael Schneider

Michael Schneider (LG) setzte für uns beim Votum den entscheidenden Akzent. Finanzen seien dort vorrangig einzusetzen, wo vor Ort Begegnung mit dem Evangelium geschieht: „Unser Kerngeschäft läuft in den Kirchengemeinden. Motivierte gute Pfarrer, die authentisch und gern ihren Dienst tun und ein Gespür für die Menschen haben, sind vermutlich die beste Maßnahme zur Mitgliederbindung und Mitgliederorientierung. Alternative Zugänge, berufsbegleitende Pfarrerausbildung, das können Stützen in der Zukunft werden, die eine gute Versorgung und die Erreichbarkeit in der Fläche weiterhin gewährleisten. Der LG ist es wichtig, dass wir Projekte fördern, die sich nicht mit innerkirchlichen Problemen auseinandersetzten, sondern eine Außenwirkung haben und zwar im Blick auf Verkündigung in Wort und Tat und Seelsorge. Wir wollen, dass Menschen im Begegnungsraum Kirche nicht nur Beziehungen untereinander erleben können, sondern auch Beziehung mit Gott! Daher ist es wichtig Mission in den kommenden Jahren bewusst und stärker uns auf die Fahne zu schreiben. Der LG-Antrag 35/18 (Errichtung von Kompetenzzentren Mission in der Region – „missionarische Bezirksstellen“) nimmt dieses Anliegen auf: Mission in der Region. Verkündung und Seelsorge, das sind unsere Kernkompetenzen, dazu haben wir etwas zu sagen.“

PfarrPlan

„Uns allen ist bewusst, dass die mit dem PfarrPlan verbundenen Reduzierungen und Streichungen von Pfarrstellen ein schmerzlicher Prozess und mit Trauer und Verlusterfahrungen verbunden sind.“ Mit diesen Worten charakterisierte OKR Personaldezernent Wolfgang Traub die Aufgabe. Der PfarrPlan 2024 sei notwendig, um Kirche umsichtig zu leiten. Und er führte weiter aus: Der PfarrPlan ist kein formales mathematisches Kürzungsinstrument, sondern ein Anpassungsinstrument an die landeskirchlichen Entwicklungen. Es ist ein Verteilverfahren, kein reines Kürzungsverfahren.

Auch der PfarrPlan 2030 werde noch einmal einen starken Einschnitt bedeuten, um die Strukturen anzupassen. Denn es gehe darum, Pfarrstellen so zu verteilen, dass nicht in ländlichen Räumen Dauervakaturen überhandnehmen. Im Ganzen sei unabdingbar, Kirche, Gemeinde und Pfarrdienst neu zu denken, damit Pfarrdienst in Zukunft attraktiv und lebbar bleibt.

Matthias Hanßmann, Vorsitzender des Strukturausschusses

Der Vorsitzende des Strukturausschusses, Matthias Hanßmann (LG), machte zum Ende seiner Ausführungen zum PfarrPlan einige grundsätzliche Bemerkungen: „Fast jeder Kirchenbezirk verliert im Jahr eine Kirchengemeinde kleiner Größe an Kirchenmitgliedern. […] Das kann uns nicht egal sein. Noch mehr: Wir sind gefragt, ob wir unserem Grundauftrag als Kirche gerecht werden. Liegt es an uns? Sind wir zu wenig missionarisch, zu wenig diakonisch? Als Kirche denken wir nicht zuerst an den Erhalt oder gar Ausbau unserer ‚Institution Kirche‘, sondern an die Menschen, die uns Gott anvertraut. Besonders schmerzlich sollte uns dies in der Begegnung mit Ehrenamtlichen deutlich werden. Wir können unmöglich den Rückgang einfach auf die Schultern von Ehrenamtlichen übertragen. Sonst wird Kirche am Ende vom Quellort zu einem reinen Ort der Aktivität und Arbeit. Die Basis aller Gemeindearbeit ist jedoch die Zeit und der Ort unverzweckter Gottesbegegnung. […] Der PfarrPlan ist nun kein Vorbote einer sich auflösenden Kirche. Das Reich Gottes verschwindet nicht einfach. Der Ruf der Kirche und der Ruf zum Dienst geschehen noch immer durch den lebendigen Herrn. Die Ordination, in welche sich jede Pfarrperson hineinstellt, beinhaltet eben nicht den Ruf in eine äußerlich wachsende Kirche, auch nicht die Garantie auf eine verbleibende Kirchensteuer oder das Aussetzen eines PfarrPlanes. Ich erlebe in großer Verbundenheit die Pfarrerschaft als eine berufene und gesandte Gemeinschaft, die sich von Christus berufen weiß. Der Auftrag von Verkündigung und Seelsorge liegt unseren Pfarrerinnen und Pfarrern tief verankert am Herzen. Und die allermeisten Geschwister geben auch in Zeiten der Umsetzung eines PfarrPlans weit mehr, als wir eigentlich erwarten dürften. Deswegen gilt neben den vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern und Prädikanten heute der besondere Dank allen Pfarrern im Dienst, und den vielen Ruhestandspfarrern, die sich noch immer mit vielen Diensten hinter den kirchlichen Auftrag stellen.“

Gesprächskreisvotum zum PfarrPlan von Tobias Geiger

Gesprächskreisvotum zum PfarrPlan von Tobias Geiger

Tobias Geiger erklärte für die „Lebendige Gemeinde“ im Gesprächskreisvotum: Der PfarrPlan stellt uns die Aufgabe – gerade wegen der zurückgehenden Zahlen – Wachstum von Epheser 4,15-16 her zu denken, nämlich zu wachsen. Wachstum bedeute, in allen Stücken zu dem hin zu wachsen, der das Haupt ist, Christus.

Kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Die synodale Debatte zur kirchlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare beschäftigt die „Lebendige Gemeinde“ (LG) intensiv. Im November 2017 wurde breit mehrheitlich der Entwurf einer eigenen Amtshandlung abgelehnt: „Ein entscheidender Gesichtspunkt in der Debatte für die LG war, dass die Gemeinden mit den Fragen der Einführung einer neuen Kasualie befasst und belastet worden wären. Wir sehen als LG die Herausforderung unserer Kirche, die pastoraltheologische Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare weiter zu entwickeln und neue Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Daran arbeiten wir weiter konstruktiv mit“ (Zitat Presseinfo November 2017).

In vielen Gesprächen danach traten wir für diese Position ein – und gleichzeitig loteten Landesbischof und Bischofsbüro aus, ob es die Möglichkeit gibt, hier nochmals zwischen den Gesprächskreisen einen Konsens in dieser Frage herzustellen.

Dabei wurde auf die Einwände der LG eingegangen – und diese bearbeitet. Auf dem Hintergrund unserer Bereitschaft, biblische Grundeinsichten festzuhalten, die Begleitung weiterzuentwickeln, der Diskriminierung zu wehren und die gemeinsame synodale Arbeit konstruktiv zu gestalten, war dies für die große Mehrheit des Gesprächskreises LG so richtig und wichtig.

Im Juli 2018 wurde ein nächster Vor-Entwurf des Oberkirchenrats vorgelegt, der nochmals überarbeitet wurde und nun als Gesetzentwurf in die Herbstsynode 2018 eingebracht wurde – als Entwurf des Oberkirchenrats, um dann in die Ausschüsse verwiesen zu werden und evtl. im Frühjahr 2019 synodal abgestimmt zu werden.

In diesem Zusammenhang ist es für die LG völlig unverständlich, dass durch einen Aufruf der „Offenen Kirche“ angeregt wird (siehe Anstöße 11/2018, S. 7), Gottesdienste durchzuführen, die nach Auffassung des OKR eine Dienstpflichtverletzung darstellen, und diese dann kirchlich rechtlich prüfen zu lassen. Hier wird der gemeinsame synodale Weg konterkariert.

Worin bestehen aus Sicht der LG die Stärken dieses Entwurfs?

  1. In einer „Präambel“ hält der Entwurf das Dilemma unserer Kirche offen fest: verschiedene Schriftverständnisse stehen sich unvereinbar gegenüber. Wir als LG sind an die Schrift und damit die Einzigartigkeit der Ehe von Mann und Frau als auf lebenslange Gemeinschaft angelegt gebunden – und können auch nicht andere Auslegungen als gleicherweise angemessene Auslegung der Schrift anerkennen. Wir respektieren sie aber in der einen gemeinsamen Landeskirche.
  2. Die Regel ist und bleibt die nichtöffentliche seelsorgerliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare. Die seitherige Regelung wird als Regel ausdrücklich festgehalten und anerkannt.
  3. Es ist nicht auf alle Fälle jede Gemeinde „von unten“ und vor Ort damit befasst, sondern die Befassung geschieht auf Initiative des Oberkirchenrats (OKR) hin – Initiativrecht des OKR.
  4. Der Entwurf nimmt unseren Einwand ernst, keine neue Amtshandlung zu erzeugen. Es handelt sich jetzt um einen Gottesdienst – eine Eintragung in ein eigenes „Amtshandlungs-Register“ ist nicht vorgesehen.
  5. Dieser Gottesdienst folgt keiner landeskirchenweiten Agende, sondern nur als Teil der jeweils vor Ort eigenen angepassten Gottesdienstordnung.

Selbstverständlich hat auch dieser Entwurf aus Sicht der LG seine Schwierigkeiten – die wir hiermit markieren:

  1. Es handelt sich bei der nach dem Regel-Werk im nächsten Schritt beschriebenen „Ausnahme“ um einen öffentlichen Gottesdienst mit Segnungsteil – allerdings mit der deutlichen theologischen Unterscheidung: die Menschen werden gesegnet, nicht der „Bund“. „Bund“ – das bleibt die Ehe zwischen Mann und Frau.
  2. Das vom OKR ausgehende Initiativrecht lässt Stand heute recht viele Gemeinden zu (bis zu 25% der Gemeinden unserer Landeskirche).

Im Bereich der LG sind die Stimmen, wie auch im November 2017, unterschiedlich. Stand heute trifft dieser Entwurf als Grundlage bei uns auf Bereitschaft zur Weiterarbeit am Entwurf in den synodalen Gremien – vor allem im Blick auf die gemeinsame Verantwortung einer gesamten Synode und einer ganzen Landeskirche – und wir gestalten sehr engagiert die Diskussion in den Ausschüssen mit.

Die Synode diskutierte über die Verweisung des Antragsentwurfs in den Theologischen Ausschuss und den Rechtsausschuss lange, intensiv und kontrovers. Günter Blatz von der LG rief dazu auf: „Suchen wir weiter die Einheit. Seien wir einander einen Streit wert!“

Weiteres in Stichworten:

  • Mit großer Mehrheit wurde von der Landessynode ein Antrag angenommen, in einer Arbeitsgruppe einen Weg zu finden, die ev. Kindertagesstättenarbeit zusätzlich dauerhaft finanziell zu unterstützen.

  • Als einzige Kirche hören wir jedes Jahr in Württemberg in unserer Landessynode einen umfassenden Bericht zu Situation der verfolgten Christen weltweit. Unbedingt nötig! Denn, „wenn ein Glied leidet, dann leiden alle Glieder mit“ (1. Korinther 12,26). Unsere Aufgabe als Württ. Landeskirche: Immer wieder diese Dramen öffentlich machen. Unsere Partner vor Ort besuchen, zuhören, finanziell und sonst unterstützen, stärken – wo immer wir können. Beten für die Verfolgten. Und vor allem: das alles nicht einfach als gegeben hinnehmen, sondern den Skandal immer und immer wieder benennen – Religionsfreiheit weltweit ist ein sehr, sehr hohes Gut!Kirchenrat Klaus Rieth führte u. a. aus: „Einerseits wissen wir, dass die Zahl der Christen in Ländern des Nahen Ostens zunehmend, teils sogar dramatisch, abnimmt. Viele Christen verlassen mit ihren Familien, wann immer es möglich ist, die unsichere und oft auch gefährliche Umgebung. Andererseits hören wir von unseren Partnern dort und von den dort lebenden Bischöfen vermehrt die Bitte, doch dafür zu sorgen, dass ihre Leute vor Ort bleiben können, in ihren seit tausenden Jahren angestammten Gebieten. Hier gilt es, sensibel zu agieren und die Nöte der betroffenen Menschen ernst zu nehmen. Deshalb ist ein Schwerpunkt der finanziellen landeskirchlichen Hilfe der Unterstützung der Christinnen und Christen im Nahen Osten gewidmet.

    Vor sechs Tagen wurde bekannt, dass die pakistanische Christin Asia Bibi ihr Land verlassen darf und vermutlich in einem europäischen Land Zuflucht finden wird. In vorangegangenen Berichten von mir habe ich den Fall dieser Frau immer wieder erwähnt. Bibi war in Pakistan als erste Christin wegen Gotteslästerung angeklagt und dann 2010 zum Tode verurteilt worden. 2015 ordnete ein Gericht an, die Todesstrafe vorläufig auszusetzen. Ende Oktober 2018 sprach das Oberste Gericht in Pakistan Asia Bibi überraschend frei. Daraufhin kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Protesten, organisiert von der radikalislamischen Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan (TLP). Seither wird nicht nur Bibis Anwalt bedroht, auch die Richter, die Bibi freigesprochen haben, müssen um ihr Leben fürchten. Die pakistanische Regierung zeigt durch die Freilassung und die Ausreisegenehmigung jedoch, dass sie hier ein deutliches Zeichen der Toleranz setzen möchte. Ein weiteres Land möchte ich hier noch erwähnen, in dem Millionen Menschen derzeit verfolgt werden.

    Der Jemen. Dort findet in den letzten Jahren, von der Weltöffentlichkeit weitgehend unbemerkt, ein grausamer Krieg statt.

    Nigeria ist eines der Länder, welches wegen seiner Gewaltausbrüche immer wieder Medien auftaucht, zudem ist es eines der komplexesten Länder, was die Verfolgung und Diskriminierung von Christen betrifft. Die meisten Christen im südlichen Teil des Landes leben in einer Umgebung, in der Glaubensfreiheit respektiert wird. Jedoch leiden Christen im Norden und im zentralen Gürtel Nigerias unter der von militanten islamischen Gruppen ausgeübten Gewalt. Eine Folge dieser Gewalt ist oftmals der Verlust von Menschenleben, Körperverletzungen sowie der Verlust von Eigentum durch Enteignung; Christen verlieren häufig ihr Land und ihre Erwerbsquellen. Christen im nördlichen Nigeria, besonders in den Scharia-Staaten, werden diskriminiert und wie Bürger zweiter Klasse behandelt. Christen mit muslimischem Hintergrund erleben zudem die Zurückweisung durch ihre eigenen Familien und den Druck, ihren christlichen Glauben aufzugeben.“

  • Im Blick auf eine förmliche Anfrage zu Fragen des Traurechts hielt OKR Dr. Frisch für die Landeskirche antwortend nochmals fest:

    „In der Heiligen Schrift zählt – bei allen Differenzierungen im Eheverständnis im Alten und im Neuen Testament – die Verbindung von Frau und Mann zu den konstitutiven Merkmalen der Ehe. Da die Verbindung von Frau und Mann nach der Heiligen Schrift zu den konstitutiven Merkmalen der Ehe zählt, und dieser Ehebegriff auch für den kirchlichen Gesetzgeber verbindlich ist, ist es dem kirchlichen Gesetzgeber verwehrt, den kirchenrechtlichen Ehebegriff so zu erweitern, dass er auch die bürgerliche Ehe umfasst, bei der die Ehegatten demselben Geschlecht angehören oder bei der zumindest ein Ehegatte weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht angehört.

    Das biblisch-reformatorische Eheverständnis wurde in den Bekenntnisschriften der Reformation breit entfaltet. Grundlegend ist die Lehre der lutherischen Reformation von der Ehe als göttlicher Stand und weltlich Ding: Die Ehe ist als göttlicher Stand eine Institution des göttlichen Gesetzes, die von Gott bei der Schöpfung gestiftet wurde für die dauernde Verbindung zwischen Frau und Mann. Der geistlichen Gewalt der Kirche obliegt die Weisung über ihren geistlichen Sinn als göttliche Stiftung. Als weltlich Ding gehört die Ehe nach dem Sündenfall dem weltlichen Naturrecht an und unterliegt der rechtlichen Ausgestaltung und Ordnung durch die weltliche Gewalt unter Achtung des Vorrangs des weltlichen Naturrechts. […]

    Frau und Mann, die durch weltliches Rechtsgeschäft nach der Ordnung der weltlichen Gewalt im Rahmen des weltlichen Naturrechts in die Ehe als weltlich Ding eingetreten sind, sollen im Traugottesdienst aufgrund der Verkündigung von Gottes Wort über die Ehe durch die geistliche Gewalt im Glauben erkennen, dass die Ehe als göttlicher Stand eine Institution des göttlichen Gesetzes ist, die von Gott bei der Schöpfung gestiftet wurde für die dauernde Verbindung zwischen Frau und Mann. Konstitutiver Bestandteil der kirchlichen Trauung ist daher nach den Bekenntnissen der Reformation die Verkündigung von Gottes Wort über die Ehe als dauernde Verbindung zwischen Frau und Mann. Deshalb ist unsere Trauung auch auf die Ehe von Frau und Mann beschränkt.“

Andrea Bleher / Ute Mayer / Ralf Albrecht